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Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb „Preis für digitales Miteinander”

Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb „Preis für digitales Miteinander”

Mit Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit folgenden Bedingungen einverstanden: 
 

Eckpunkte des Wettbewerbs

  • Der Wettbewerb wird von der DFA Digital für alle gGmbH veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“). Die Teilnahme ist kostenlos. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen hat auf den Ausgang des Wettbewerbs keinen Einfluss.
  • Die teilnehmenden Initiativen delegieren eine natürliche Person als Ansprechperson, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das Alter von 18 Jahren erreicht hat (nachfolgend „Ansprechperson“). Die Ansprechperson reicht die Bewerbung auf der Webseite zum Wettbewerb (nachfolgend: „Webseite“) ein und übernimmt die Verantwortung für die eingereichten Beiträge.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DFA Digital für alle gGmbH, des Bitkom e. V. und der Bitkom Servicegesellschaft mbH (Bitkom-Gruppe) sowie der Stifter des Preises sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Projekte, die bei vergangenen Preisen der DFA gewonnen haben, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Der Wettbewerb richtet sich an Initiativen in Deutschland, deren Projekte erfolgreich digitale Teilhabe fördern oder digitale Technologien für das Gemeinwohl einsetzen, um die Chancen des digitalen Wandels für bürgerschaftliches Engagement nutzbar zu machen. Grundsätzlich müssen die Projekte bereits erfolgreich angelaufen und langfristig angelegt sein.
  • Initiativen sind teilnahmeberechtigt, die sich in möglichst nicht-kommerzieller Weise dafür engagieren, digitale Teilhabe zu ermöglichen beziehungsweise digitales Engagement zu fördern und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen.
  • Der Preis für digitales Miteinander zeichnet zwei Projekte aus, jeweils dotiert mit einem Preisgeld von 5.000 €: Ein Projekt wird in der Kategorie „Digitale Teilhabe“ ausgezeichnet, das andere in der Kategorie „Digitale Bildung“. Das Preisgeld darf nur für die Zwecke des jeweiligen Projekts verwendet werden.  
  • Der Wettbewerb in der Kategorie »Digitale Teilhabe« richtet sich an Projekte in Deutschland, die die digitale Teilhabe in Deutschland stärken. Das können u.a. sein,
     
    • Projekte, die Menschen die Teilhabe am digitalen Leben ermöglichen, z. B. Smartphone-Schulungen für ältere Menschen, Repair-Cafés für digitale Endgeräte etc.
    • Projekte, die die Förderung digitaler Kompetenzen stärken
    • Projekte, die digitale Technologien nutzen, um das gesellschaftliche Miteinander zu stärken
    • Projekte, die digitale Barrierefreiheit ermöglichen
       

Der Preis in dieser Kategorie wird von der Deutsche Telekom AG gestiftet.
 

  • Der Wettbewerb in der Kategorie „Digitale Bildung“ richtet sich an Projekte in Deutschland, die die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf KI-Kompetenzen legen. Gesucht werden Initiativen, die junge Menschen befähigen, digitale Technologien und insbesondere Künstliche Intelligenz zu verstehen, kritisch zu reflektieren und verantwortungsvoll zu nutzen. Bewerben können sich unter anderem Projekte, die Grundlagen zu Funktionsweisen, Chancen und Risiken von Künstlicher Intelligenz vermitteln, einen reflektierten, ethischen und sicheren Umgang mit KI-basierten Anwendungen fördern, kreatives, problemlösendes und partizipatives Lernen mit digitalen Technologien ermöglichen, digitale Teilhabe und Chancengleichheit unterstützen. Das können beispielsweise sein:
     
    • Schulische Angebote wie Schul-AGs, Projektwochen oder Unterrichtskonzepte, die KI altersgerecht erklären und erlebbar machen
    • Außerschulische Bildungsprojekte, die Kindern und Jugendlichen den verantwortungsvollen Umgang mit KI, Algorithmen und Daten vermitteln
    • Workshops, Lernplattformen oder Ferienprogramme, die Medien- und KI-Kompetenzen praxisnah fördern
    • Projekte von Social Startups, die innovative digitale Lernformate oder Tools für junge Zielgruppen entwickeln
    • Initiativen gemeinnütziger Organisationen, die sich für Medienbildung, digitale Aufklärung oder Jugendbeteiligung einsetzen
    • Kommunale oder kommunalnahe Angebote, z. B. von Jugendzentren, Bibliotheken, Volkshochschulen oder Medienzentren
    • Peer-to-Peer-Projekte, bei denen Jugendliche selbst zu Multiplikator:innen für digitale und KI-Kompetenzen werden
    • Inklusive oder zielgruppenspezifische Projekte, die insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche erreichen
    • Projekte von und für Lehrkräfte, die sie dazu befähigen und dabei unterstützen, KI-Kompetenzen an ihre Schüler:innen zu vermitteln
       

Der Preis in dieser Kategorie wird von der TÜV SÜD Stiftung gestiftet. 

 

Rechtliche Beschränkungen, Urheberrecht

  • Es können nur Beiträge berücksichtigt werden, die keine Rechte Dritter (z. B. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen und auch sonst keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Beiträge, welche die oben beschriebenen Eckpunkte des Wettbewerbs nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
  • Es werden darüber hinaus keine Beiträge angenommen, die sonstige rechtswidrige, insbesondere diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche oder beleidigende, pornografische und/oder sonstige gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßende Handlungen oder andere unerwünschte Handlungen darstellen.
  • Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder unter Nennung falscher Angaben eingereicht werden, bei denen sich die Teilnehmenden unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb versichert die Ansprechperson gegenüber dem Veranstalter, dass sie uneingeschränkt berechtigt ist, die Beiträge einzureichen und ggf. veröffentlichen zu lassen, die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt und dass ihr keine Ansprüche von Dritten bezüglich der eingereichten Beiträge bekannt sind, die entgegenstehen könnten. Sie stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

Bewerbungsprozess

  • Die Einsendung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter https://digitaltag.eu/preis-fuer-digitales-miteinander/bewerbung. Der Bewerbungszeitraum startet am 18. Februar 2026 und endet am 15. April 2026. Der Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge ist gleichzeitig Ausschlussfrist für die Teilnahme am Wettbewerb.
  • Aus der Teilnahme am Wettbewerb entsteht in keinem Fall ein Anspruch auf Auszeichnung eines Beitrags mit dem Preis und auf Auszahlung eines Preisgeldes.
  • Pro Kategorie wählt eine Jury aus Expertinnen und Experten aus den eingegangenen Bewerbungen zunächst Finalistinnen beziehungsweise Finalisten und dann die Erstplatzierungen aus.
  • Die Finalistinnen und Finalisten werden per E-Mail benachrichtigt und zudem über den Webauftritt des Preises für digitales Miteinander auf der Webseite sowie den Sozialen Medien bekannt gegeben. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung über die Auszeichnung als Erstplatzierung keine Rückmeldung, ist die Jury berechtigt, eine andere Finalistin / einen anderen Finalisten auszuzeichnen.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig, für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.
  • Das Preisgeld wird auf ein von der jeweiligen Kategorie erstplatzierten Initiative benanntes Konto überwiesen.
  • Das Preisgeld darf nur für Zwecke des ausgezeichneten Projekts verwendet werden.
  • Eine Übertragung des Preises auf Dritte ist nicht möglich.

 

Nutzungsrechte

  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb „Preis für digitales Miteinander“ erfolgt seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Einverständnis zur Begutachtung und Bewertung der eingereichten Beiträge durch den Veranstalter und ggf. hinzuzuziehende Expertinnen und Experten. Sollen die Beiträge vertraulich behandelt werden, so müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Einreichung der Beiträge ausdrücklich darauf hinweisen.
  • Im Falle einer Nominierung als eine oder einer der Finalistinnen und Finalisten räumen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dem Veranstalter das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche und unentgeltliche Recht ein, den Beitrag in jedweder Form für Zwecke der Durchführung, Bekanntmachung und Auswertung des Wettbewerbs und begleitender Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit digital und analog umfassend zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, den Beitrag auf digitalen oder analogen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, im Internet öffentlich zugänglich zu machen sowie vollständig, teilweise oder in Form einer Zusammenfassung bereitzustellen und anzuzeigen sowie Dritten hieran zeitlich beschränkt oder auf Dauer weitere Nutzungsrechte einzuräumen. Hierzu zählt etwa die Erstellung von Flyern, Plakaten, Videos, Pressemitteilungen, Online-Kampagnen auf Webseiten und in sozialen Netzwerken und die Veröffentlichung auf internen und externen Webseiten und in Print-Publikationen und jeglichen anderen Medien.
  • Das Nutzungsrecht schließt weiter das Recht ein, Bearbeitungen und Umgestaltungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen, sofern damit keine Entstellungen verbunden sind, und diese zu veröffentlichen und zu verwerten.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jederzeit ohne Angabe von Gründen die Löschung ihrer Daten durch einfache Nachricht an info@digitaltag.eu verlangen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.

 

Sonstiges

  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Angaben von Gründen zu beenden, einzustellen, zu unterbrechen oder zu modifizieren, falls unvorhersehbare Umstände auftreten, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen und es für den Veranstalter unmöglich machen, den Wettbewerb wie geplant durchzuführen.
  • Die Teilnehmenden können ihren Beitrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen und die Löschung ihrer Bewerbung durch einfache Nachricht an info@digitaltag.eu verlangen. Die Löschung wird in der Regel nicht früher als 3 Werktage nach Eingang der Nachricht vorgenommen. Die weitere Teilnahme an dem Wettbewerb ist nach einer Löschung nicht mehr möglich.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.